Laut § 312g BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Somit entsteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Kursen sowie beim Kauf von Eintrittstickets, die termingebunden sind.
Bei der Buchung eines Kurses oder dem Kauf von termingebundenen Eintrittstickets kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande, und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor.
Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB.